Wahlrecht und Compliance - Wie auch der Mittelstand praxisnah agiert!
Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder finanzgerichtlichen Verfahren oder gar strafrechtlicher Vorwürfe - ein mehr als unangenehmes Thema.
Doch eines schwingt im Mittelstand immer mit: Das Narrativ, dass ein Unternehmer keine Steuern zahlen muss. Durch Wahlrechte bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist es möglich, in gewisser Weise, sich zum Stichtag ein paar Euro zu sparen. Doch - was nützt es, wenn Jahre später die Behörden Sachverhalte anders sehen und es zu Strafen oder Nachzahlungen kommt.
Der im 17 Jahrhundert entstandene "ehrbare" Kaufmann ist heute in vielen Fällen nur noch ein Schatten seiner selbst. Brauchen wir stattdessen Regelwerke und Compliance Richtlinien, damit wir wieder vertrauensvoll miteinander Geschäfte machen können?
Die Korrektur von Steueranzeigen durch die Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige hilft, doch Vorsorge ist immer besser als Nachsorge.
Damit es nicht soweit kommt, sagt sie: "Lieber präventiv agieren und Mitarbeiter schulen, insbesondere im Verhalten bei Durchsuchungen und der Implementierung von Compliance Management Systemen."
In Sachen Zukunft hat sie auch etwas mitgebracht: Auch wenn es schwerfällt, viele Themen werden bereits in den Unternehmen organisiert und erreicht. Durch den Gesetzgeber vorgegebene Regelwerke haben im Mittelstand nicht den Anspruch, der für einen DAX Konzern gilt. Hier können pragmatische, Zielorientierte Lösungen angewendet werden. das wichtigste ist die Dokumentation und die Belegführung.
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