#32 Verteidigung auf höchstem Niveau
Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts umfasst insbesondere das Insolvenzstrafrecht, das Arbeitsstrafrecht und das Korruptionsstrafrecht. Es gibt neben diesen besonderen Bereichen, bei denen es im Rahmen des Wirtschaftslebens zu Berührungen mit dem Strafrecht kommen kann, aber auch Straftatbestände, die ganz allgemein aufgrund Ihres Schutzbereiches als Vermögensdelikte relevant sein können. In erster Linie geht es hierbei um die Straftatbestände des Betrugs und der Untreue.
Marc Duchon hilft den Unternehmern aus diesen Krisen, je nach Situation, heraus zu kommen. Es reizt jeder neue Fall, jede Verteidigung am Gericht. Dafür brennt er und er empfiehlt immer präventiv zu handeln.
"Ich übernehme die Veratwortung für andere", das hat mich geprägt.
Aus einem unternehmerischen Risiko kann ein Strafrechtstatbestand sehr nah. Gut zu wissen! Ein Beispiel ist bei Minute 18:25. Realer Fall! Spannend!
Wenn bei einem Volksfest einmal das Wetter nicht mitspielt und ein Unternehmer deshalb seinen Zahlungen für den Aufbau nicht nachkommt, weil er die Zahlung von den Umsätzen auf dem Volksfest zugrunde gelegt hat. Das ist das bereits ein höchst relvantes Thema, das nicht so einfach unter den Tisch fallen kann. Das ist gerichtlich ein Betrugsfall, denn der Unternehmer hätte das seinen Handwerkern das sagen muss. Hier heisst es also präventiv zu arbeiten und konsequent das Unternehmen einem passendnen Risikomanagement zu unterwerfen.
Restrisiken kann man nicht vermeiden, präventiv empfiehlt er zB. Compliance Maßnamen, Zuverlässigkeit und Strukturiert zu arbeiten, Stichproben durchzuführen und auch viele andere relevante Themen nicht auf die lange Bank zu schieben.
Das Gespräch fand zu einem Zeitpunkt statt, als die Inhalte des Ende 2021 geschlossenen Koaltionsvertrages noch nicht absehbar waren. Somit können einzelne Passagen (insb. ab Minute 24:00) zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise anders verstanden werden. Wir bitten hier um Verständnis. Mein Gast steht gerne für Rückfragen zur Verfügung : md@dms-strafrecht.de